FCO-Faschingsfeier am 06.02.16

Es ist wieder soweit! Am 06.02 steigt die alljährliche FCO-Faschingsgaudi!

fasching

ACHTUNG: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen auch wir uns an das Jugendschutzgesetz halten. Dies schreibt vor, dass die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24 Uhr gestattet ist.

Für Jugendliche ab 16 Jahren, die in Begleitung Personensorgeberechtigter (Eltern) oder Erziehungsbeauftragter (volljährige Person, mind. 18 Jahre) sind, gelten keine zeitlichen Beschränkungen. Solltet ihr also 16 oder 17 Jahre alt sein und in Begleitung eurer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten zum FCO-Faschingsball gehen, dann bitten wir Euch, die unten stehende Beaufsichtigungserklärung sorgfältig ausgefüllt sowohl zum Vorverkauf, wie auch am FCO-Faschingsball selbst, mitzubringen. Die Eltern oder der Erziehungsbeauftragte, der die Aufsicht / Begleitung an diesem Abend übernimmt, muss sich am Eingang durch ein Dokument (Personalausweis / Führerschein) ausweisen können, ebenso wie auch der Jugendliche. Ansonsten ist der Einlass für den Jugendlichen nicht gestattet.

png_pdf  Beaufsichtigungserklaerung_FCO_Fasching_2016